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Diese Leistungen können Sie von uns erwarten:

Unser Ziel ist Ihre Fahrerlaubnis. Nur das zählt. Wir bieten die Kombination aus MPU – Vorbereitung und kompetentem Rechtsrat. Wie das?

Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung. Sie schildern Ihren Fall, wir sagen, ob wir Ihnen helfen können.
Wir treffen uns in neutraler Umgebung zu einer ersten persönlichen Beratung. Ob Sie uns allein oder mit einer Vertrauensperson aufsuchen, entscheiden nur Sie selbst. Erfahrungsgemäß ist die Hilfe des Partners von Vorteil.

Bis zum Ende unserer ersten Beratung und „Bestandsaufnahme“ entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Kommen Sie zu dem Entschluss, die MPU mit unserer Hilfe gelassen anzugehen und Ihre Chancen zu vervielfachen, entwickeln wir gemeinsam den Schulungsansatz. Dazu verschaffen wir uns alle notwendigen Informationen über Sie. Es geht dabei um nicht weniger als Ihr gesamtes bisheriges Leben, Ihre persönlichen Verhältnisse, Lebensumstände und den eigentlichen Vorfall, der Sie die Fahrerlaubnis gekostet hat oder demnächst kosten wird.

Unser Vorsprung: Wir nehmen Einsicht in die Originalakte zu Ihrer Person bei der Führerscheinstelle. Warum? Allein diese Akte ist Grundlage des Eingriffes in Ihre persönliche Freiheit, des Entzuges der Fahrerlaubnis. Wollen Sie das ändern, müssen Sie wissen, was der „Gegner“ weiß. In der Akte ist Ihre Führerschein“karriere“ gespeichert, und zwar nahezu alles! Frühere Vorfälle zu verschweigen kann schon das Durchfallen bedeuten, etwa wenn Sie der Gutachter mit der Schwarzfahrt aus Jugendzeiten überrascht. Ist ein früherer Vorfall tatsächlich gelöscht, erfahren Sie es von uns.

Fakt ist auch: der Sachbearbeiter in der Behörde oder der Gutachter kennt sie persönlich nicht und will Sie auch gar nicht kennen. Es geht den Entscheidungsträgern um die Erledigung Ihres Falles, mehr nicht. Der Vorgang hat bei der Behörde ein Aktenzeichen, Ihr Gutachten bekommt eine Nummer. Wir bringen also in Erfahrung, in welchem Licht Sie für die Beteiligten anhand der Akte stehen. Das ist ein unschätzbarer Vorteil.

Sie selbst erhalten die Akten niemals. Auch ein Trainer für die MPU kommt an die Akte nicht heran. Deshalb muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Andere schicken Sie deshalb zu kooperierenden Anwälten, bei denen Sie gesondert bezahlen müssen und die mit Ihrem Problem der MPU – Anordnung sonst nichts zu tun haben. Auch das ist bei uns anders: die Kontaktperson, an die Sie sich über diese Seiten wenden können, ist selbst Rechtsanwalt und verfügt über jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht! Von Anfang an wird Ihr Fall also von „Ihrem“ Anwalt bearbeitet.

Das bedeutet für Sie: Wir sind kein „Unternehmen“, kein gewerblicher MPU – Vorbereiter, sondern freiberuflich tätig. Wir unterliegen dem strengen Berufsrecht der Rechtsanwälte und der Ärzteschaft. In Deutschland darf leider jedermann das Training für die Medizinisch – Psychologische Untersuchung anbieten. Sie tragen deshalb das Risiko, an einen „Trainer“ zu geraten, der allein auf Grundlage eines Gewerbescheines Geld mit Ihrem Problem verdienen will, dabei aber nicht mehr leisten kann, als Sie zum Anwalt, Arzt und Psychologen zu schicken oder Sie im schlimmsten Fall mit gefährlichem Halbwissen in die Untersuchung schickt. Das haben Sie bei uns nicht nötig.

Neben der „großen“ Vorbereitung auf die Untersuchung bieten wir Ihnen auch spezielle Trainings von sämtlichen Untersuchungsaufgaben aller angewandten Testmethoden, Intensivschulungen zur Schnellvorbereitung oder Auffrischung und individuelle Leistungstests. Wir wenden uns ebenso an Bewerber auf D-Fahrerlaubnisklassen, für die Personenbeförderung und alle weiteren Kraftfahrer, die sich auf Leistungstests, Kompensationsprüfungen und ähnliche Maßnahmen vorbereiten müssen. Wir organisieren spezielle Aufbauseminare, insbesondere für verkehrsauffällige Fahranfänger sowie zum Punkteabbau. Sprechen Sie uns an.

Parallel zum Training nach Maß bieten wir Ihnen anwaltlichen Rat und Vertretung. Meist steht die Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Straftat. Unser Rechtsanwalt vertritt und verteidigt Sie auf Wunsch außergerichtlich und gerichtlich an allen deutschen Gerichten, natürlich auch, wenn es mal nicht um Ihre Fahrerlaubnis geht. Als besondere Leistung beraten und vertreten wir Sie zu Fragen ausländischer Fahrerlaubnisse, die jüngsten Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der EU – Osterweiterung sind dabei sehr von Bedeutung.

Selbstverständlich: Von Anfang an arbeiten wir streng vertraulich. Auch dazu sind wir von Berufs wegen verpflichtet.


Neue Führerscheinrichtlinien ab 19.01.2009 - Ende des Führerscheintourismus?    
23 06 2009 | 11:38
Der Trick mit dem Auslandsführerschein wird den Deutschen immer schwerer gemacht. Seit Mitte Januar 2009 gelten im Prinzip keine ausländischen Fahrerlaubnisse mehr in Deutschland. Wer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren hat, darf nicht mehr mit einem Ersatzführerschein aus einem anderen europäischen Land fahren.
mehr...

Bußgelder aus dem Ausland jetzt vollstreckbar!    
22 03 2005 | 11:10
Die Justizminister der EU haben sich nach längerer Vorbereitungszeit auf einen Grundsatzbeschluss geeinigt. Danach müssen deutsche Fahrzeugführer künftig damit rechnen, wegen Geldbußen von mehr als 70 EUR, die im Ausland verhängt werden, auch in Deutschland verfolgt zu werden.
mehr...

Neuer Partner    
29 10 2004 | 10:50

Seit heute ist die Plattform www.Dresdner-Automarkt.de unser Partner in Sachen Fahrzeugmarkt...

EU Führerschein ohne MPU?    
29 06 2004 | 04:57

Das EuGH Urteil C-476/01 vom
29.04.04 sorgt für jede Menge
Diskussion. Das Urteil sagt aus,
das EU-Führerscheine nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland
anzuerkennen sind.


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