Diese
Leistungen können Sie von uns erwarten:
Unser Ziel ist Ihre Fahrerlaubnis. Nur das zählt.
Wir bieten die Kombination aus MPU – Vorbereitung
und kompetentem Rechtsrat. Wie das?
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme setzen wir uns sofort
mit Ihnen in Verbindung. Sie schildern Ihren Fall, wir
sagen, ob wir Ihnen helfen können.
Wir treffen uns in neutraler Umgebung zu einer ersten
persönlichen Beratung. Ob Sie uns allein oder mit
einer Vertrauensperson aufsuchen, entscheiden nur Sie
selbst. Erfahrungsgemäß ist die Hilfe des
Partners von Vorteil.
Bis zum Ende unserer ersten Beratung und „Bestandsaufnahme“
entstehen Ihnen keinerlei Kosten!
Kommen Sie zu dem Entschluss, die MPU mit unserer
Hilfe gelassen anzugehen und Ihre Chancen zu vervielfachen,
entwickeln wir gemeinsam den Schulungsansatz. Dazu
verschaffen wir uns alle notwendigen Informationen
über Sie. Es geht dabei um nicht weniger als
Ihr gesamtes bisheriges Leben, Ihre persönlichen
Verhältnisse, Lebensumstände und den eigentlichen
Vorfall, der Sie die Fahrerlaubnis gekostet hat
oder demnächst kosten wird.
Unser Vorsprung: Wir nehmen Einsicht in die Originalakte
zu Ihrer Person bei der Führerscheinstelle.
Warum? Allein diese Akte ist Grundlage des Eingriffes
in Ihre persönliche Freiheit, des Entzuges
der Fahrerlaubnis. Wollen Sie das ändern, müssen
Sie wissen, was der „Gegner“ weiß.
In der Akte ist Ihre Führerschein“karriere“
gespeichert, und zwar nahezu alles! Frühere
Vorfälle zu verschweigen kann schon das Durchfallen
bedeuten, etwa wenn Sie der Gutachter mit der Schwarzfahrt
aus Jugendzeiten überrascht. Ist ein früherer
Vorfall tatsächlich gelöscht, erfahren
Sie es von uns.
Fakt ist auch: der Sachbearbeiter in der Behörde
oder der Gutachter kennt sie persönlich nicht
und will Sie auch gar nicht kennen. Es geht den
Entscheidungsträgern um die Erledigung Ihres
Falles, mehr nicht. Der Vorgang hat bei der Behörde
ein Aktenzeichen, Ihr Gutachten bekommt eine Nummer.
Wir bringen also in Erfahrung, in welchem Licht
Sie für die Beteiligten anhand der Akte stehen.
Das ist ein unschätzbarer Vorteil.
Sie selbst erhalten die Akten niemals. Auch ein
Trainer für die MPU kommt an die Akte nicht
heran. Deshalb muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet
werden. Andere schicken Sie deshalb zu kooperierenden
Anwälten, bei denen Sie gesondert bezahlen
müssen und die mit Ihrem Problem der MPU –
Anordnung sonst nichts zu tun haben. Auch das ist
bei uns anders: die Kontaktperson, an die Sie sich
über diese Seiten wenden können, ist selbst
Rechtsanwalt und verfügt über jahrelange
Erfahrung im Verkehrsrecht! Von Anfang an wird Ihr
Fall also von „Ihrem“ Anwalt bearbeitet.
Das bedeutet für Sie: Wir sind kein „Unternehmen“,
kein gewerblicher MPU – Vorbereiter, sondern
freiberuflich tätig. Wir unterliegen dem strengen
Berufsrecht der Rechtsanwälte und der Ärzteschaft.
In Deutschland darf leider jedermann das Training
für die Medizinisch – Psychologische
Untersuchung anbieten. Sie tragen deshalb das Risiko,
an einen „Trainer“ zu geraten, der allein
auf Grundlage eines Gewerbescheines Geld mit Ihrem
Problem verdienen will, dabei aber nicht mehr leisten
kann, als Sie zum Anwalt, Arzt und Psychologen zu
schicken oder Sie im schlimmsten Fall mit gefährlichem
Halbwissen in die Untersuchung schickt. Das haben
Sie bei uns nicht nötig.
Neben der „großen“ Vorbereitung
auf die Untersuchung bieten wir Ihnen auch spezielle
Trainings von sämtlichen Untersuchungsaufgaben
aller angewandten Testmethoden, Intensivschulungen
zur Schnellvorbereitung oder Auffrischung und individuelle
Leistungstests. Wir wenden uns ebenso an Bewerber
auf D-Fahrerlaubnisklassen, für die Personenbeförderung
und alle weiteren Kraftfahrer, die sich auf Leistungstests,
Kompensationsprüfungen und ähnliche Maßnahmen
vorbereiten müssen. Wir organisieren spezielle
Aufbauseminare, insbesondere für verkehrsauffällige
Fahranfänger sowie zum Punkteabbau. Sprechen
Sie uns an.
Parallel zum Training nach Maß bieten wir
Ihnen anwaltlichen Rat und Vertretung. Meist steht
die Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang
mit einer Straftat. Unser Rechtsanwalt vertritt
und verteidigt Sie auf Wunsch außergerichtlich
und gerichtlich an allen deutschen Gerichten, natürlich
auch, wenn es mal nicht um Ihre Fahrerlaubnis geht.
Als besondere Leistung beraten und vertreten wir
Sie zu Fragen ausländischer Fahrerlaubnisse,
die jüngsten Rechtsänderungen im Zusammenhang
mit der EU – Osterweiterung sind dabei sehr
von Bedeutung.
Selbstverständlich: Von Anfang an arbeiten
wir streng vertraulich. Auch dazu sind wir von Berufs
wegen verpflichtet.
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