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Neue Führerscheinrichtlinien ab 19.01.2009 - Ende des Führerscheintourismus? - 23 06 2009 | 11:38

Der Trick mit dem Auslandsführerschein wird den Deutschen immer schwerer gemacht. Seit Mitte Januar 2009 gelten im Prinzip keine ausländischen Fahrerlaubnisse mehr in Deutschland. Wer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren hat, darf nicht mehr mit einem Ersatzführerschein aus einem anderen europäischen Land fahren.

Der sogenannte Führerscheintourismus war der Ausweg zum billigen Führerschein und die Rettung vor der medizinisch – psychologischen Untersuchung, dem sogenannten Idiotentest. Wenn man sich vor Augen hält, dass allein 2006 mehr als 105000 Autofahrer zu diesen Untersuchungen mussten zeigt sich, wie wichtig eine vernünftige MPU – Vorbereitung ist, falls es einen selbst treffen sollte.

Mehr als ein Drittel der unvorbereiteten Probanden fällt zwei- oder mehrmals durch und darf bis heute kein Auto fahren!

Natürlich hat der Tourismus damit nicht sein definitives Ende. Wenn der "Fahrschüler" ein halbes Jahr lang einen echten Wohnsitz im Ausland hatte, kann er dort einen Führerschein erhalten. Aber Vorsicht: der deutsche Gesetzgeber schläft nicht. Es wird streng kontrolliert, ob die Voraussetzungen eines echten Auslandswohnsitzes vorliegen. Und damit nicht genug: Das Bundesverkehrsministerium lässt offen, ob der Führerschein hier überhaupt noch anerkannt wird. „Das sei eher nicht der Fall“, so heißt es.

Außerdem kann jederzeit auch eine ausländische Fahrerlaubnis an Kriterien gebunden werden - etwa einen bestandenen Idiotentest. Dann nutzt auch der Wohnsitz nichts. Diese versteckte Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung ist vielen gar nicht bekannt.

All dies kostet auch viel Geld. Es ist und bleibt also der einfachste und effektivste Weg, den deutschen Führerschein mit einer bestandenen MPU wieder zu erhalten. Unmser Konzept ist gerade auf die Fälle zugeschnitten, die sich selbst für aussichtslos halten. Den wir wissen:

Aussichtslose Fälle gibt es nicht!

Bußgelder aus dem Ausland jetzt vollstreckbar! - 04 03 2005 | 10:03
Die Justizminister der EU haben sich nach längerer Vorbereitungszeit auf einen Grundsatzbeschluss geeinigt. Danach müssen deutsche Fahrzeugführer künftig damit rechnen, wegen Geldbußen von mehr als 70 EUR, die im Ausland verhängt werden, auch in Deutschland verfolgt zu werden. Bislang waren solche Bußgelder weithgehend nicht in Deutschland vollstreckbar, Ausnahme war schon seit längerem Österreich.
Die Verfolgung droht in Deutschland nicht nur wegen Verkehrsdelikten, der Beschluss erfasst alle Geldstrafen oberhalb des Mindestbetrages. Wenn man berücksichtigt, dass in Frankreich oder Italien Parkverstöße und geringste Geschwindigkeitsübertretungen (unter 10 km/h) schon mit 100 EUR oder mehr geahndet werden, ist Vorsicht geboten.
Die Mitgliedsstaaten müssen diesen Beschluss nun in nationales Recht umsetzen.

Neuer Partner - 29 10 2004 | 10:50
Seit heute ist die Plattform www.Dresdner-Automarkt.de unser Partner in Sachen Fahrzeugmarkt...
EU Führerschein ohne MPU? - 29 06 2004 | 04:57
Das EuGH Urteil C-476/01 vom 29.04.04 sorgt für jede Menge Diskussion. Das Urteil sagt aus, das EU-Führerscheine nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland anzuerkennen sind.

Neue Führerscheinrichtlinien ab 19.01.2009 - Ende des Führerscheintourismus?    
23 06 2009 | 11:38
Der Trick mit dem Auslandsführerschein wird den Deutschen immer schwerer gemacht. Seit Mitte Januar 2009 gelten im Prinzip keine ausländischen Fahrerlaubnisse mehr in Deutschland. Wer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren hat, darf nicht mehr mit einem Ersatzführerschein aus einem anderen europäischen Land fahren.
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Bußgelder aus dem Ausland jetzt vollstreckbar!    
22 03 2005 | 11:10
Die Justizminister der EU haben sich nach längerer Vorbereitungszeit auf einen Grundsatzbeschluss geeinigt. Danach müssen deutsche Fahrzeugführer künftig damit rechnen, wegen Geldbußen von mehr als 70 EUR, die im Ausland verhängt werden, auch in Deutschland verfolgt zu werden.
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29 10 2004 | 10:50

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EU Führerschein ohne MPU?    
29 06 2004 | 04:57

Das EuGH Urteil C-476/01 vom
29.04.04 sorgt für jede Menge
Diskussion. Das Urteil sagt aus,
das EU-Führerscheine nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland
anzuerkennen sind.


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