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Preise:

Ihr Kontakt zu uns, unsere erste Besprechung und Beratung sind kostenlos.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Frage nach dem Preis unserer individuellen Leistungen seriöser Weise nicht am Telefon oder auf Ihre erste Mail beantwortet werden kann. Wir können zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wissen, was wir miteinander erarbeiten und trainieren müssen. Davon hängt aber die Vergütung ab. Haben wir jedoch einmal eine Vergütung vereinbart, bleibt es dabei. Es ist unser Risiko, dass der Aufwand in ihrem Fall höher ist als erwartet.

Eine Erfolgsgarantie können wir nicht geben, dazu müssten wir schon selbst an Ihrer Stelle in die Begutachtung. Sollten Sie jedoch den Test erstmalig nicht bestehen, obwohl wir Sie abschließend vorbereitet haben, trainieren wir Sie ein weiteres Mal intensiv für die Wiederholung. Das kostet Sie keinen Cent mehr!

Bei der Vereinbarung unserer Vergütung nehmen wir selbstverständlich auf Ihre Einkommensverhältnisse Rücksicht. Wir bitten aber im Auge zu behalten, dass unsere Arbeit eine hoch spezialisierte und aufwändige Dienstleistung ist, die besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Die erstmals nicht bestandene MPU ist mit allen Nebenkosten schon teurer als wir; von der Sperrfrist, bevor Sie noch einmal antreten dürfen, ganz abgesehen. Was ist Ihnen Ihre Fahrerlaubnis also wert?

Unser Volltraining mit unbeschränktem Leistungskatalog bis zur Begutachtungsreife kostet Sie 2.500 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Teurer wird es also in keinem Fall. Teilleistungen, Intensiv- und Schnellkurse, Einzeltests, die Analyse vorhandener negativer Gutachten und all weiteren Leistungen berechnen wir günstiger und nur nach Vereinbarung mit Ihnen. Eine Beratung, die über die Erstberatung hinausgeht, ohne dass wir ein gemeinsames Training beginnen, kostet im Höchstfall 180 EUR netto, ohne Rücksicht auf den Beratungsaufwand. Das Mindesthonorar für alle Leistungen beträgt 50 EUR.


Neue Führerscheinrichtlinien ab 19.01.2009 - Ende des Führerscheintourismus?    
23 06 2009 | 11:38
Der Trick mit dem Auslandsführerschein wird den Deutschen immer schwerer gemacht. Seit Mitte Januar 2009 gelten im Prinzip keine ausländischen Fahrerlaubnisse mehr in Deutschland. Wer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren hat, darf nicht mehr mit einem Ersatzführerschein aus einem anderen europäischen Land fahren.
mehr...

Bußgelder aus dem Ausland jetzt vollstreckbar!    
22 03 2005 | 11:10
Die Justizminister der EU haben sich nach längerer Vorbereitungszeit auf einen Grundsatzbeschluss geeinigt. Danach müssen deutsche Fahrzeugführer künftig damit rechnen, wegen Geldbußen von mehr als 70 EUR, die im Ausland verhängt werden, auch in Deutschland verfolgt zu werden.
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Neuer Partner    
29 10 2004 | 10:50

Seit heute ist die Plattform www.Dresdner-Automarkt.de unser Partner in Sachen Fahrzeugmarkt...

EU Führerschein ohne MPU?    
29 06 2004 | 04:57

Das EuGH Urteil C-476/01 vom
29.04.04 sorgt für jede Menge
Diskussion. Das Urteil sagt aus,
das EU-Führerscheine nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland
anzuerkennen sind.


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