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Unser Profil :

Wir haben Hunderte medizinisch – psychologische Gutachten analysiert, positive wie negative. Diese Analyse kombinieren wir mit der wertvollen Erfahrung der Gutachter, die diese Untersuchungen selbst durchführen. Ganz gleich, ob Sie wegen Drogen, Alkohol, Punkten oder aus sonstigen Gründen ein Gutachten vorlegen müssen, uns ist es gelungen, diese „echten“ Gutachter für unsere Idee zu gewinnen. Verbunden wird dies mit der Praxis eines Rechtsanwaltes, der seit Jahren intensiv im Verkehrsrecht tätig ist. Er kennt nicht nur die Fallen im Fahrerlaubnisverfahren, sondern auch die Schlupflöcher und Angriffspunkte gegenüber Behörden und Justiz: übereifrige Sachbearbeiter, Form- und Verfahrensfehler bei Führerscheinstelle und Gericht, Fehler in der Polizeiarbeit, versäumte Fristen. Dass eine MPU zunächst angeordnet wird, nach Intervention durch den Anwalt aber fallen gelassen wird, kommt häufiger vor als man denkt.

Wir bieten Ihnen das know how, das sie für Ihren Erfolg auf dem Weg zur Fahrerlaubnis und in der Untersuchung brauchen. Nicht mehr und nicht weniger. Wir meinen, dass Sie diese Kombination aus einer Hand anderswo suchen müssen. Nur so kann nötige Vertrauen aufgebaut werden, um Ihnen effektiv zu helfen.

Wir wollen den so genannten Idiotentest nicht länger als Lotteriespiel gelten lassen, in dem der beste Proband durchfällt, weil der Gutachter einen schlechten Tag hat. Niemand fällt (nur) wegen des Gutachters durch. Dort setzen wir an.


Neue Führerscheinrichtlinien ab 19.01.2009 - Ende des Führerscheintourismus?    
23 06 2009 | 11:38
Der Trick mit dem Auslandsführerschein wird den Deutschen immer schwerer gemacht. Seit Mitte Januar 2009 gelten im Prinzip keine ausländischen Fahrerlaubnisse mehr in Deutschland. Wer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren hat, darf nicht mehr mit einem Ersatzführerschein aus einem anderen europäischen Land fahren.
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Bußgelder aus dem Ausland jetzt vollstreckbar!    
22 03 2005 | 11:10
Die Justizminister der EU haben sich nach längerer Vorbereitungszeit auf einen Grundsatzbeschluss geeinigt. Danach müssen deutsche Fahrzeugführer künftig damit rechnen, wegen Geldbußen von mehr als 70 EUR, die im Ausland verhängt werden, auch in Deutschland verfolgt zu werden.
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Neuer Partner    
29 10 2004 | 10:50

Seit heute ist die Plattform www.Dresdner-Automarkt.de unser Partner in Sachen Fahrzeugmarkt...

EU Führerschein ohne MPU?    
29 06 2004 | 04:57

Das EuGH Urteil C-476/01 vom
29.04.04 sorgt für jede Menge
Diskussion. Das Urteil sagt aus,
das EU-Führerscheine nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland
anzuerkennen sind.


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